Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 29.06.1967 – OS V 43/65
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0629.OS.V43.65.0A
Leitsatz
1. Die Einfuhrstelle für Zucker hat die Preisangleichung nach § 9 des Zuckergesetzes auch für eingeführten Rohr-Rohzucker, der zum unmittelbaren Verbrauch (Reformhäuser) und zur Verarbeitung in der Lebensmittel- und Tabakindustrie bestimmend ist durchzuführen (Bestätigung der Rspr. des Senats seit Urteil vom 23.07.1959 OS V 133/56 -, AWD 60, 19).
2. Die Festsetzung des Übernahmepreises in Höhe des Abgabepreises verstößt gegen den Sinn und zweck des § 9 des Zuckergesetzes, wenn durch diese Preisfestsetzung die Gestehungskosten des Einführers (Einkaufspreis und notwendige Einfuhr- und Einfuhrnebenkosten) nicht deckt werden können. Eine Erstattung von Unterschiedsbeträgen kann dadurch nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
3. Hedge-Geschäfte, die der Absicherung der am Markt beteiligten Wirtschaftspreise gegen Preis- und Kursschwankungen dienen, sind auch im Zuckerimportgeschäft handelsüblich. Die hierfür nachweisbar entstandenen Kosten sind als notwendige Nebenkosten der Einfuhr anzusehen (§ 9 Abs. 7 des Zuckergesetzes).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in OS V 43/65 entschieden?“