Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 08.03.1967 – OS V 40/65
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0308.OS.V40.65.0A
Leitsatz
1. Die Fehlfracht (§§ 585, 588 HGB) bei Verladungen im Linienverkehr gehört nicht zu den notwendigen Kosten der Einfuhr, die von der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel bei der Festsetzung der Übernahmepreise nach § 8 Abs. 1 des Getreidegesetzes zu berücksichtigen sind.
2. Das bis zum Inkrafttreten der EWG-Getreidemarktordnung von der Einfuhr- und Vorratsstelle angewandte Basisfrachtverfahren ist nicht zu beanstanden.
Zitierte Vorschriften
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