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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 25.03.1965 – OS V 4/64

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:0325.OS.V4.64.0A

Leitsatz

1. Rechtsnatur und Voraussetzungen des Rückforderungsanspruchs bei Gewährung von Ausgleichsbeträgen nach dem EFG.

2. Die Fälle, in denen die Rückzahlung bereits gewährter Ausgleichsbeträge gefordert werden kann, sind in § 5 DVO EFG erschöpfend geregelt worden. Keiner dieser Fälle trifft hier zu. Darüber hinaus besteht kein allgemeiner Rückzahlungsanspruch der Verwaltung aus der Anwendung allgemeiner Rechtsgrundsätze über die Rückforderung gewährter Subventionen.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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