Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 01.09.1966 – OS V 39/65
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0901.OS.V39.65.0A
Leitsatz
1. Zur Frage, wann ein Verfahren "endgültig abgeschlossen" und nicht mehr "anhängig" ist, das von einem zur Vertretung des Geschädigten nicht Befugten eingeleitet wurde und dem gegenüber der Bescheid der Besatzungsdienststelle auch ergangen ist.
2. Zum Wiedereinsetzungsverfahren nach § 59 Abs. 1 BesAbgeltG.
3. Durch einen bei einer unzuständigen Behörde gestellten Antrag wird die Antragsfrist nach § 59 Abs. 1 Satz 2 BesAbgeltG nicht gewahrt.
4. § 56 BesAbgeltG ist nur auf solche Bescheide anwendbar, die nach dem Abgeltungsgesetz ergangen sind.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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