Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 26.08.1965 – OS V 362/62
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0826.OS.V362.62.0A
Leitsatz
Ein Besatzungsschaden im Sinne der §§ 2 und 4 BesAbgeltG liegt dann nicht vor, wenn ein Mitglied der Besatzungsstreitkräfte den Körper oder die Gesundheit eines anderen in Ausübung seines Notwehrrechts verletzt. Es entfällt dann das zur Auslösung der Entschädigungsverpflichtung erforderliche Merkmal der Widerrechtlichkeit.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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