Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 02.12.1965 – OS V 344/62

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:1202.OS.V344.62.0A

Leitsatz

1. Das Verwaltungsverfahren wird wieder aufgenommen, wenn die Behörde, die einen belastenden Verwaltungsakt erlassen hat, den diesem zu Grunde liegenden Sachverhalt nochmals überprüft, mit den Betroffenen erörtert und sich erneut zur Sache äußert.

2. Für die Bemessung einer einem Verarbeitungsbetrieb für industrielle Zwecke Verarbeitung zur menschlichen Ernährung durch die EVStG gewährten Preisbegünstigung bei der Einfuhr von Futtergetreide ist von den von der EVStG bekanntgegebenen Abgabepreisen für Futtergetreide auszugehen.

3. Abgesehen von der Gewährung von Prozeßzinsen ist für Zinsansprüche aus öffentlichem Recht kein Raum, sofern nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VGH Hessen in OS V 344/62 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten