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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 08.08.1965 – OS V 33/64

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:0808.OS.V33.64.0A

Leitsatz

1. Klärungsbedürftige Rechtsfragen, ob § 23 Abs. 1 Pr. AusfG zum RJWG mit § 85 Abs. 1 JWG vereinbar ist (hier: Frage aufgeworfen, aber nicht entschieden).

2. Einzelfall, in dem die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach § 85 Abs. 1 JWG wegen Unzumutbarkeit aufgehoben worden ist.

3. Für eine Klage auf Beendigung der Fürsorgeentziehung ist der Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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