Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 13.07.1967 – OS V 3/66
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0713.OS.V3.66.0A
Leitsatz
In einer auf zwei Länder begrenzten Einfuhrausschreibung (Dominik. Republik, Peru) dürfte die Einfuhrstelle für Zucker bei der Einfuhr von Rohr-Rohzucker zur unmittelbaren Verwendung durch Reformhäuser, Betriebe der Lebensmittelindustrie u. dgl. den Übernahmepreis nach § 9 Abs. 1 des Zuckergesetzes nicht an eine Höchstgrenze binden, die durch die New-Yorker-Börsennotierung für loco-Ware bestimmt war. Letztere ist keine geeignete Grundlage für die Errechnung des Marktpreises für die begrenzte Einfuhrmenge aus den genannten Einfuhrländern.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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