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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 11.11.1965 – OS V 28/61

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:1111.OS.V28.61.0A

Leitsatz

1. Ob eine Entscheidung auf einer "unrichtigen Rechtsanwendung" im Sinne des § 24 Abs. 1 BesAbgeltG beruht, beurteilt sich ausschließlich nach dem Recht, das im Zeitpunkt der das Verfahren abschließenden Entscheidung der Besatzungsmacht anzuwenden war.

2. Zum Begriff des gemeinen Wertes nach Art. 3 Nr. 1 der 1. DVO zum AHK-Gesetz Nr 47 und nach § 7 BesAbgeltG sowie zur Frage der Wertermittlungsmethoden bei beweglichen Sachen.

3. § 24 Abs. 2 BesAbgeltG verlangt bei der Beantwortung der Frage, ob die bewilligte Entschädigung geringer ist als 60 v.H. der zu gewährenden Entschädigung, die Vornahme einer Neuberechnung nach dem Rechte des Abgeltungsgesetzes.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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