Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 15.09.1966 – OS V 26/66
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0915.OS.V26.66.0A
Leitsatz
1. Wird ein anderer Anspruch im Prozeß anstelle des bisher geltend gemachten Anspruchs im Wege der Klageänderung geltend gemacht, so ist für eine Sachentscheidung über den fallen gelassenen Anspruch auch dann kein Raum, wenn die Klageänderung infolge Nichteinwilligung des Beklagten und wegen Verneinung der Sachdienlichkeit unzulässig ist.
2. Eine Klageänderung ist (u.a.) dann nicht sachdienlich, wenn die geänderte Klage offensichtlich unzulässig ist.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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