Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 15.09.1965 – OS V 24/66
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0915.OS.V24.66.0A
Leitsatz
1. Einzelfall, in dem der Senat im Gegensatz zur Auffassung des Verwaltungsgerichts aber in Übereinstimmung mit beiden Parteien eine Erklärung des Klägers in einem Schriftsatz nicht als Klagerücknahme ansieht.
2. Kein öff.-rechtl. Erstattungsanspruch gegen Landeswohlfahrtsverband, der auf Grund einer rechtswirksamen Abtretung durch rechtskräftiges Urteil einer Entschädigungskammer aus einer Rentennachzahlung des Klägers zum Ersatz für geleistete wirtschaftliche Tbc-Hilfe Gelder erhalten hat.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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