Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Beschluss vom 11.05.1965 – OS V 19/65
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0511.OS.V19.65.0A
Leitsatz
Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung nicht der Kreisausschuß ist Mietpreisbehörde im Landkreis.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in OS V 19/65 entschieden?“