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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 21.07.1966 – OS V 16/66

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:0721.OS.V16.66.0A

Leitsatz

1. Zur Frage der Prozeßfähigkeit bei unverständlichem Verhalten des Klägers im Prozeß (ohne besondere Probleme).

2. Läßt das Vorbringen des Berufungsklägers im Berufungsverfahren nicht erkennen, welchen Urteilsausspruch des Berufungsgerichts er anstelle des Urteilsausspruchs des angefochtenen Urteils wünscht, so ist die Berufung mangels eines bestimmten Antrages i.S.v. § 124 Abs. 3 Satz 1 VwGO unzulässig.

Zitierte Vorschriften

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