Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 18.03.1965 – OS V 13/60
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0318.OS.V13.60.0A
Leitsatz
1. Das SHAEF-Gesetz (Militärregierungsgesetz) Nr. 52, die allgemeine Vorschrift Nr. 2 zur Durchführung des Gesetzes Nr. 52 und das Kontrollratsgesetz Nr. 9 bewirkten Beschlagnahme und Kontrolle des gesamten Vermögens der IG-Farbenindustrie AG und deren Tochtergesellschaften, also nur die vorübergehende Entziehung der den Eigentümers zustehenden Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, nicht dagegen eine endgültige Entziehung des Eigentums, eine Enteignung.
2. Der gezielte, nicht unter den Begriff des Besatzungsschadens fallende Schaden im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 6 BesAbgeltG ist daher nur der unmittelbar aus der Beschlagnahme entstandene Schaden, nicht jedoch der Sachschaden an den unter Kontrolle gestellten Vermögensgegenständen. Dieser Sachschaden kann ein abgeltungsfähiger Unrechtsschaden sein.
3. Auf irreguläre Eigentumsrequisition ist § 12 BesAbgeltG nicht anzuwenden.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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