Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 08.06.1967 – OS V 102/66
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0608.OS.V102.66.0A
Leitsatz
1. Zur Verteilung der Gebührenlast (Kanalanschlußgebühr) bei Wechsel des Grundstückseigentümers.
2. Ist in der Gebührenordnung in Fällen offensichtlicher Härte eine Sonderregelung aus Billigkeitsgründen vorgesehen, so darf sich die Gemeinde nicht mit der Feststellung begnügen, daß einem diesbezüglichen Antrage nicht entsprochen werden könne, weil auch in anderen gleichgelagerten Fällen Anträge auf Ermäßigung zurückgewiesen worden seien. Ein derartiges Verwaltungshandeln ist fehlerhaft und führt zur Aufhebung des angefochtenen Bescheids.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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