Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 16.10.1967 – OS V 10/66
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:1016.OS.V10.66.0A
Leitsatz
1. Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen richtet sich allein nach den Bestimmungen der Hauptsache. Abweichende Beschlüsse der Gemeindevertretung bleiben unberücksichtigt, solange nicht die Hauptsatzung rechtswirksam geändert worden ist.
2. Zur Frage der Bestimmbarkeit eines Heranziehungsbescheides (hier: Kanalbenutzungsgebühren).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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