Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 29.09.1966 – OS V 10/63
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0929.OS.V10.63.0A
Leitsatz
Die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr (Benutzungsgebühr für die Benutzung der öffentlichen Straßenreinigungsanstalt von den Anliegern setzt außer dem Anschluß- und Benutzungszwang der Straßenanlieger auch deren besonders begründete Pflicht zur Straßenreinigung voraus.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat VGH Hessen in OS V 10/63 entschieden?“