Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 04.11.1966 – OS IV 97/65
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:1104.OS.IV97.65.0A
Leitsatz
1. Bei der Zustellung durch die Post mittels eingeschriebenen Briefes ist der zwischen der Absendung und dem vermuteten Zugang liegende Zeitraum von 3 Tagen keine Frist im Sinne von § 57 VwGO.
2. Die unwiderlegbare Vermutung, dass die Zustellung am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post erfolgt sei, gilt auch dann, wenn der dritte Tag ein Sonntag ist.
Zitierte Vorschriften
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