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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 04.11.1966 – OS IV 97/65

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:1104.OS.IV97.65.0A

Leitsatz

1. Bei der Zustellung durch die Post mittels eingeschriebenen Briefes ist der zwischen der Absendung und dem vermuteten Zugang liegende Zeitraum von 3 Tagen keine Frist im Sinne von § 57 VwGO.

2. Die unwiderlegbare Vermutung, dass die Zustellung am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post erfolgt sei, gilt auch dann, wenn der dritte Tag ein Sonntag ist.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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