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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 06.10.1965 – OS IV 95/64

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:1006.OS.IV95.64.0A

Leitsatz

1. Ist an einem Verfahren ein Landkreis beteiligt, so ist ein Mitglied des Kreisausschusses dieses Landkreises von der Ausübung seines Amtes als ehrenamtlicher Verwaltungsrechter ausgeschlossen.

2. Die Abstandsvorschrift des § 25 Abs. 1 HBO hat nachbarschützenden Charakter. Sie gewährleistet dem Nachbarn die ausreichende Besonnung, Belichtung und Belüftung seines Grundstücks.

3. Die Abstandsvorschriften des § 25 Abs. 2 und 3 HBO haben keinen nachbarschützenden Charakter.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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