Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 06.10.1965 – OS IV 95/64
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:1006.OS.IV95.64.0A
Leitsatz
1. Ist an einem Verfahren ein Landkreis beteiligt, so ist ein Mitglied des Kreisausschusses dieses Landkreises von der Ausübung seines Amtes als ehrenamtlicher Verwaltungsrechter ausgeschlossen.
2. Die Abstandsvorschrift des § 25 Abs. 1 HBO hat nachbarschützenden Charakter. Sie gewährleistet dem Nachbarn die ausreichende Besonnung, Belichtung und Belüftung seines Grundstücks.
3. Die Abstandsvorschriften des § 25 Abs. 2 und 3 HBO haben keinen nachbarschützenden Charakter.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in OS IV 95/64 entschieden?“