Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 06.10.1967 – OS IV 91/66
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:1006.OS.IV91.66.0A
Leitsatz
1. § 6 Abs. 4 BBauG enthält keine Genehmigungsfiktion; die Vorschrift hat nur Ordnungscharakter.
2. Die in § 1 Abs. 5 BBauG aufgestellten Grundsätze sind verbindlich und verpflichten die Gemeinden unmittelbar (vgl. dazu auch OVG Lüneburg, U. v. 08.09.1966 I OVG A 341/65). Die Belange des Landschaftsschutzes und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes sind daher unabhängig von dem Bestand einer Landschaftsschutzverordnung zu berücksichtigen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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