Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 15.06.1965 – OS IV 85/64
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0615.OS.IV85.64.0A
Leitsatz
1. Der Nachbar hat einen Anspruch auf Beseitigung einer rechtswidrigen Baugenehmigung nur dann, wenn durch die Genehmigung unmittelbar in seine rechtlich geschützte Position eingegriffen wird (wie OS IV 55/62, Urt. vom 1.11.1963 und OS IV 56/63, Urt. vom 5.6.1964).
2. Ein Recht auf Vermeidung der Einsicht in ein Nachbargrundstück ist durch die Hessische Bauordnung nicht geschützt.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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