Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 06.10.1967 – OS IV 82/66
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:1006.OS.IV82.66.0A
Leitsatz
1. Zur Frage der Rechtswirkung einer Baugenehmigung, die der als Bauaufsichtsbehörde nicht zuständige Gemeindevorstand einer kreisangehörigen Gemeinde erteilt hat.
2. Zum Begriff des Aufenthaltsraumes i.S. des § 2 HBO, insbesondere hinsichtlich des Erfordernisses eines "zum Wohnen" bestimmten Raumes.
3. Der geordneten Entwicklung des Gemeindegebietes und einer ordnungsgemäßen Bebauung i.S. des § 5 Abs. 1 BBauG lief es zuwider, ein Wochenendhaus in erheblicher Entfernung von der nächsten Ortschaft in der freien Landschaft zu errichten (wie Urt. des Sen. v. 03.03.1961, ESVGH 11, 38).
4. Ein Bauwerk i.S. des § 2 HBO ist immer auch eine bauliche Anlage i.S. des § 29 BBauG.
5. Eine besondere Zweckbestimmung i.S. des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG ist nur gegeben, wenn ein Vorhaben nach dem mit ihm wenigstens überwiegend verfolgten Zweck im Außengebiet errichtet werden soll.
6. Zur Bedeutung eines Flächennutzungsplans für die Beurteilung der öffentlichen Belange i.S. des § 35 Abs. 2 BBauG.
Zitierte Vorschriften
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