Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 06.10.1967 – OS IV 81/66
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:1006.OS.IV81.66.0A
Leitsatz
1. Erledigung der Hauptsache des Verfahrens durch Ablauf der Zurückstellungsfrist des § 15 BBauG.
2. Das Interesse an der Entscheidung einer strittigen Rechtsfrage genügt für sich allein nicht als Voraussetzung einer Entscheidung nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO.
Zitierte Vorschriften
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