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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 06.10.1967 – OS IV 81/66

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1967:1006.OS.IV81.66.0A

Leitsatz

1. Erledigung der Hauptsache des Verfahrens durch Ablauf der Zurückstellungsfrist des § 15 BBauG.

2. Das Interesse an der Entscheidung einer strittigen Rechtsfrage genügt für sich allein nicht als Voraussetzung einer Entscheidung nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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