Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 10.06.1966 – OS IV 79/64
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0610.OS.IV79.64.0A
Leitsatz
1. Die Polizei soll, wenn eine Verhaltenshaftung und eine Zustandshaftung nebeneinander gegeben sind, im Regelfall zuerst auf den Verhaltensstörer zurückgreifen.
2. Die Polizei kann sofort den Zustandsstörer in Anspruch nehmen, wenn dies aufgrund der Umstände des Einzelfalls zweckmäßiger ist.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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