Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 15.12.1967 – OS IV 77/66
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:1215.OS.IV77.66.0A
Leitsatz
1. Erledigung der Hauptsache des Rechtsstreits, wenn eine sicherstellende Einzelverfügung durch eine Sicherstellungsanordnung als Rechtssetzungsakt abgelöst wird; es kommt dann die Feststellung nach § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO in Betracht.
2. Zur Frage der Geltungsdauer sicherstellender Massnahmen.
3. Die Anlage einer Kiesgrube stellt im Sinne des Landschaftsschutzrechts stets einen schweren Eingriff dar; zur Frage der Rekultivierung verunstalteter Landschaftsteile.
4. Eingriffe der Naturschutzbehörden unter dem Gesichtspunkt der Enteignung bzw. Inhaltsbestimmung des Eigentums.
Zitierte Vorschriften
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