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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 11.03.1966 – OS IV 73/65

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:0311.OS.IV73.65.0A

Leitsatz

1. Hat das Gericht ohne Einverständnis aller Beteiligten im schriftlichen Verfahren entschieden, dann leidet das Verfahren an einem wesentlichen Mangel, der zur Aufhebung des Urteils führen muss.

2. Bei der Anordnung der §§ 83, 85 HWG muss die Behörde den Eingriff in das Privateigentum grundsätzlich auf das unumgänglich Notwendige beschränken (Anschluss an OS IV 57/64, Urt. v. 05.10.1965).

Zitierte Vorschriften

§ 83 HWG HE, § 85 HWG HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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