Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 11.03.1966 – OS IV 73/65
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0311.OS.IV73.65.0A
Leitsatz
1. Hat das Gericht ohne Einverständnis aller Beteiligten im schriftlichen Verfahren entschieden, dann leidet das Verfahren an einem wesentlichen Mangel, der zur Aufhebung des Urteils führen muss.
2. Bei der Anordnung der §§ 83, 85 HWG muss die Behörde den Eingriff in das Privateigentum grundsätzlich auf das unumgänglich Notwendige beschränken (Anschluss an OS IV 57/64, Urt. v. 05.10.1965).
Zitierte Vorschriften
§ 83 HWG HE, § 85 HWG HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in OS IV 73/65 entschieden?“