Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 15.12.1967 – OS IV 67/64
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:1215.OS.IV67.64.0A
Leitsatz
1. Durch den Werberat der Wirtschaft erteilte Genehmigungen zur Werbung mit Daueranschlägen ließen baupolizeiliche Vorschriften unberührt.
2. Für die Werbung genehmigte Flächen im Sinne des § 65 Abs. 1 Nr. 8 HBO sind nur solche, die für diesen Zweck von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde genehmigt worden sind.
Zitierte Vorschriften
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