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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 15.06.1965 – OS IV 64/64

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:0615.OS.IV64.64.0A

Leitsatz

Die Erklärung eines Nachbarn, in der er lediglich die Grenzbebauung durch den Bauherrn gestattet, hat noch nicht zur Folge, dass damit ein entsprechend grösserer Grenzabstand auf dem Nachbargrundstück oder der Bauwerksabstand gesichert ist. (Fortsetzung der Rechtsprechung von OS IV 61/63, Urt. v. 10.7.1964).

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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