Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 23.11.1967 – OS IV 61/66
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:1123.OS.IV61.66.0A
Leitsatz
1. Zum Erfordernis eines in der Berufungsschrift enthaltenen bestimmten Antrages.
2. Ein auf Aufhebung des behördlichen Ablehnungsbescheides und Verpflichtung der Behörde lautender Klageantrag kann bei entsprechender Interessenlage des Klägers als reine Verpflichtungsklage verstanden werden.
3. Durch § 29 Abs. 3 S. 1 HBO n.F. ist gegenüber § 29 Abs. 1 HBO a.F., soweit diese Vorschrift den Schutz vor Verunstaltungen bezweckte, keine sachliche Änderung eingetreten (Anschluß an frühere Entscheidungen des Senats).
4. Zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbetafel (st. Rspr. des Senats).
5. Zur Auslegung des Begriffs "Anlage der Außenwerbung" in § 29 Abs. 3 HBO n.F. (wie Urt. des Senats vom 07.06.1967 OS IV 89/66 -).
6. Zur Frage, ob eine an der straßenseitigen Außenwand eines Anwesens angebrachte Plakattafel die Verkehrssicherheit gefährdet.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in OS IV 61/66 entschieden?“