Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 08.12.1967 – OS IV 57/66
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:1208.OS.IV57.66.0A
Leitsatz
1. Für die Beurteilung, ob ein Bauwerk im Außenbereich steht, ist davon auszugehen, zu welcher Gemarkung es gehört; danach ist es innerhalb oder außerhalb der zu dieser Gemarkung gehörenden, im Zusammenhang bebauten Ortsteile errichtet.
2. Zum Begriff des Vorhabens in § 29 und § 35 BBauG.
3. Die Entstehung einer Splittersiedlung ist auch dann zu befürchten, wenn ein zu einem genehmigten Landhaus gehörendes, als Hühnerhaus deklariertes Bauwerk nunmehr als Ferienhaus benutzt werden soll.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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