Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 09.12.1966 – OS IV 56/66
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:1209.OS.IV56.66.0A
Leitsatz
1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass einer Abgabensatzung rückwirkende Geltung beigelegt werden kann.
2. Jedoch darf der Zeitraum, für den die Rückwirkung gelten soll, den Verjährungszeitraum nicht überschreiten.
3. Sind zwei Bekanntmachungsarten in der Veröffentlichungsnorm vorgeschrieben, so muss jede für sich allein den Mindestanforderungen einer Verkündung entsprechen.
4. Ist eine Bekanntmachungssatzung ungültig, so ist zu prüfen, ob nicht ein vor ihrem Inkrafttreten bestehendes Gewohnheitsrecht hinsichtlich der Veröffentlichung von Satzungen weiter gegolten hat.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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