Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 12.04.1965 – OS IV 52/64
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0412.OS.IV52.64.0A
Leitsatz
1. Eine auf den Kostenpunkt beschränkte Berufung ist dann zulässig, wenn ein Beteiligter das Rechtsmittel in der Hauptsache einlegt, ein anderer Beteiligter sich aber im Anschluß hieran gegen die Kostenentscheidung wendet.
2. Ist ein Bauwerk in seiner Gesamtheit zwar formell und materiell illegal, müßte aber auf einen entsprechenden Antrag hin ein Teil der Anlage genehmigt werden, weil insoweit materiell rechtliche Vorschriften nicht entgegen stehen, und ist eine Teilung auch möglich und sinnvoll, dann ist die Abbruchsverfügung hinsichtlich dieses Teiles rechtswidrig.
3. Das gleiche gilt für eine Mauer die als Teil eines Gebäudes zwar formell und materiell illegal, als Einfriedungsmauer aber zulässig ist.
4. Zur Frage der Verunstaltung (st. Rspr.).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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