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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 29.01.1965 – OS IV 52/62

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:0129.OS.IV52.62.0A

Leitsatz

1. Nach § 59 Abs. 2 HBO kann die Bauaufsichtsbehörde auch gegen Gefahren einschreiten, die durch die Nutzung eines Bauwerks entstehen.

2. Die Benutzung einer genehmigten Grenzmauer als Rückwand einer nicht genehmigten Dunggrube kann von der Bauaufsichtsbehörde untersagt werden.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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