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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 08.07.1966 – OS IV 50/65

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:0708.OS.IV50.65.0A

Leitsatz

1. Es ist ein wesentlicher Verfahrensmangel, wenn eine Beweisaufnahme vor der mit 3 Berufsrichtern und 2 ehrenamtlichen Richtern besetzten Kammer außerhalb der mündlichen Verhandlung durchgeführt wird (ebenso OS IV 104/65, Urt. v. 26.04.1966, und st. Rspr.).

2. Zu den baulichen Anlagen im Sinne von § 29 BBauG gehören nicht Bauteile und Bauzubehör im Sinne von § 2 HBO (ebenso OS IV 19/64, Urt. v. 13.04.1965).

3. Einzelfall zu der Frage, ob durch die Anbringung von Werbeanlagen eine Verunstaltung eintreten würde.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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