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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 22.10.1965 – OS IV 50/64

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:1022.OS.IV50.64.0A

Leitsatz

1. Erbbauberechtigte konnten zumindest seit Änderung des Art. 21 Abs. 1 ABO durch das Gesetz von 3.9.1931 (Hess. Reg.Bl. S. 165) nicht zu Anliegerbeiträgen herangezogen werden.

2. Eine vertragliche Klausel öffentlich-rechtlichen Charakters bildet keine Rechtsgrundlage für einen Verwaltungsakt.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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