Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 09.03.1965 – OS IV 5/64
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0309.OS.IV5.64.0A
Leitsatz
1. Das Recht des Nachbarn hinsichtlich der Einhaltung von Bauwerks- und Grenzabständen ergibt sich aus § 25 Abs. 1 HBO.
2. Auch beim Bau einer Garage sind Bauwerks- und Grenzabstände grundsätzlich einzuhalten.
3. Die Baubehörde kann sich nicht auf eine Ausnahme nach § 13 Abs. 4, 5 RGaO berufen, wenn die Errichtung der Garage unter Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände möglich ist, (Anschluß an bisherige Rspr. des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts, insb. U.v. 1.11.1963, OS IV 55/62 und BVerwG, B. v. 12.5.1959, NJ 1959 S. 1382).
Zitierte Vorschriften
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