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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 26.11.1965 – OS IV 49/64

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:1126.OS.IV49.64.0A

Leitsatz

1. "Anderweitige Deckung" eines Erschließungsaufwandes (§ 127 Abs. 1 BBauG) liegt erst nach endgültiger haushaltsmäßiger Deckung vor (wie (PrOVG und OVG Lüneburg, Urt. vom 12.1.1959, OVG Bd. 14 S. 407).

2. Eine tatsächliche Vorfinanzierung durch Dritte (hier: Landkreis) stellt auch dann keine "anderweitige Deckung" dar, wenn der Dritte ursprünglich die Absicht hatte, die Finanzierung durch einen zweckgebundenen Zuschuß vorzunehmen, Diese Absicht aber nicht vor Heranziehung der Straßenanlieger zu Erschließungsbeiträgen fallen gelassen hat.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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