Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 31.08.1966 – OS IV 48/65
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0831.OS.IV48.65.0A
Leitsatz
1. Der § 24 Abs. 2 BaunutzVO entbehrt einer gesetzlichen Ermächtigung und ist deshalb ungültig.
2. In einem Gebiet, das nach der vorhandenen Bebauung ausschließlich dem Wohnen dient, ist die Errichtung einer Tankstelle bedenklich und deshalb nicht zulässig.
3. Für den baulichen Charakter eines Gebiets kommt es nur auf die tatsächliche Eigenart der vorhandenen Bebauung und nicht auf die besondere Eigenart von vorbeiführenden Straßen an.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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