Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 22.10.1965 – OS IV 43/64
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:1022.OS.IV43.64.0A
Leitsatz
1. Erbbauberechtigte konnten zumindest seit Änderung des Art. 21 Abs. 1 ABO durch das Gesetz vom 3.9.1931 (Hess. Reg.Bl. S. 165) nicht zu Anliegerbeiträgen herangezogen werden.
2. Eine vertragliche Klausel öffentlich-rechtlichen Charakters bildet keine Rechtsgrundlage für einen Verwaltungsakt.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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