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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 13.09.1966 – OS IV 42/66

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:0913.OS.IV42.66.0A

Leitsatz

1. Es ist ein wesentlicher Mangel der Verfahrens, wenn die Beweisaufnahme vor der vollbesetzten Kammer nicht in der mündlichen Verhandlung durchgeführt wird.

2. Zur Frage der Verunstaltung durch Werbeanlagen.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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