Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 18.12.1968 – OS IV 40/64
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:1218.OS.IV40.64.0A
Leitsatz
1. Keine prozessuale Beweislast im Verwaltungsprozeß. Bleibt eine Tatsache, auf die sich ein Beteiligter beruft, ungewiss, so hat er die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen ("materielle" Beweislast). In Anfechtungsprozessen trifft regelmäßig den Beklagten die "materielle" Beweislast.
2. Bei den sogenannten alten Wasserrechten, die nach den Bestimmungen des Preußischen Wassergesetzes im Wege der Sicherstellung aufrechterhalten worden sind, kommt dem Antrag auf Eintragung in das Wasserbuch rechtserhaltende Wirkung zu; die Eintragung selbst hat nur deklarative Bedeutung.
3. Zur Gefahrenabwehr nach der Generalklausel des § 74 Abs. 3 HWG.
Zitierte Vorschriften
§ 74 HWG HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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