Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 18.12.1968 – OS IV 40/64

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:1218.OS.IV40.64.0A

Leitsatz

1. Keine prozessuale Beweislast im Verwaltungsprozeß. Bleibt eine Tatsache, auf die sich ein Beteiligter beruft, ungewiss, so hat er die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen ("materielle" Beweislast). In Anfechtungsprozessen trifft regelmäßig den Beklagten die "materielle" Beweislast.

2. Bei den sogenannten alten Wasserrechten, die nach den Bestimmungen des Preußischen Wassergesetzes im Wege der Sicherstellung aufrechterhalten worden sind, kommt dem Antrag auf Eintragung in das Wasserbuch rechtserhaltende Wirkung zu; die Eintragung selbst hat nur deklarative Bedeutung.

3. Zur Gefahrenabwehr nach der Generalklausel des § 74 Abs. 3 HWG.

Zitierte Vorschriften

§ 74 HWG HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VGH Hessen in OS IV 40/64 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten