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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 15.06.1965 – OS IV 36/63

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:0615.OS.IV36.63.0A

Leitsatz

1. Wird nach dem Abbruch eines alten Gebäudes an der gleichen Stelle unter Erweiterung der Grundfläche ein neues Bauwerk errichtet, handelt es sich nicht im die genehmigungsfreie Reparatur des alten Gebäudes.

2. Wenn in einem begrenzten Gebiet gegen mehrere illegale Bauwerke eingeschritten werden muß, steht es im pflichtgemäßem Ermessen der Bauaufsichtsbehörde, wann und bei welchem Bauwerk sie mit ihren Maßnahmen beginnt. Die Bauaufsichtsbehörde muß sich jedoch für die Wiederherstellung bauordnungsgemäßer Zustände in einem begrenzten Gebiet bestimmte Regeln setzen und diese auch befolgen.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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