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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 10.02.1967 – OS IV 35/66

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1967:0210.OS.IV35.66.0A

Leitsatz

1. Auch bei der Errichtung eines Bauwerks, das weder genehmigungsnoch anzeigepflichtig ist, müssen die Bestimmungen des materiellen Baurechts eingehalten werden.

2. Der Abbruch eines solchen Bauwerks kann angeordnet werden, wenn ein Verstoß gegen das materielle Baurecht vorliegt.

3. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die §§ 29 ff. BBauG nicht auf anzeigepflichtige Bauwerke Anwendung finden können. Eine Heranziehung dieser Vorschriften entfällt damit stets auch dann, wenn ein Vorhaben weder genehmigungsnoch anzeigepflichtig ist.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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