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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 25.11.1966 – OS IV 31/62

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:1125.OS.IV31.62.0A

Leitsatz

1. Die Anerkennung einer Quelle als gemeinnützig gem. § 2 Preuss. QuellSchG sowie die Anordnung eines vorläufigen und eines endgültigen Schutzbezirks (§§ 3, 10) sind Rechtsnormen. Sie bedürfen als solche der Veröffentlichung.

2. Die vorläufige Anordnung eines Schutzbezirks gem. § 10 Preuss. QuellSchG muss innerhalb einer angemessenen Frist, die der Senat auf etwa 3 bis 4 Jahre bemisst, durch eine endgültige Anordnung ersetzt oder aufgehoben werden.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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