Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 15.06.1966 – OS IV 3/65
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0615.OS.IV3.65.0A
Leitsatz
1. Das Recht des Nachbarn auf Beachtung der Abstandsvorschriften findet seinen Inhalt und seine Grenzen in § 25 Abs. 1 HBO (st. Rspr. des Senats).
2. Die Einhaltung des Lichteinfallwinkels (§ 25 Abs. 4 Nr. 1b, Abs. 6 Satz 2 HBO) bietet noch keine Gewähr für die ausreichende Besonnung und Belichtung i.S. des Abs. 1. Sie ist nur ein von mehreren Voraussetzungen für eine Ausnahme von Abstandsvorschriften nach § 25 Abs. 4 Nr. 1b HBO).
3. Zur Frage, wann ein illegaler Zustand auf dem Grundstück des Klägers dessen rechtserhebliche Beeinträchtigung ausschließt.
Zitierte Vorschriften
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