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Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 15.06.1966 – OS IV 3/65

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:0615.OS.IV3.65.0A

Leitsatz

1. Das Recht des Nachbarn auf Beachtung der Abstandsvorschriften findet seinen Inhalt und seine Grenzen in § 25 Abs. 1 HBO (st. Rspr. des Senats).

2. Die Einhaltung des Lichteinfallwinkels (§ 25 Abs. 4 Nr. 1b, Abs. 6 Satz 2 HBO) bietet noch keine Gewähr für die ausreichende Besonnung und Belichtung i.S. des Abs. 1. Sie ist nur ein von mehreren Voraussetzungen für eine Ausnahme von Abstandsvorschriften nach § 25 Abs. 4 Nr. 1b HBO).

3. Zur Frage, wann ein illegaler Zustand auf dem Grundstück des Klägers dessen rechtserhebliche Beeinträchtigung ausschließt.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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