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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 01.09.1966 – OS IV 27/66

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:0901.OS.IV27.66.0A

Leitsatz

1. Die Widerspruchsentscheidung ist ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt.

2. Zum Begriff der "erstmaligen" Beschwer im Sinne von § 68 Abs. 1 Nr. 2 VwGO.

3. Wenn eine Baugenehmigung in ihrer Gesamtheit ein Recht des Nachbarn verletzt, so kann sich der Nachbar dennoch auf die Anfechtung eines selbständigen Teils der Baugenehmigung beschränken, sofern dieser Teil für die Rechtsverletzung kausal ist.

4. Wird ein kleiner Hausgarten, der bereits von 3 Seiten eingeschlossen ist auch noch auf der 4. Seite zugebaut, so ist die ausreichende Belichtung und Belüftung der Grundstücksfreiflächen nicht mehr gewährleistet.

5. Im Rahmen des § 25 Abs. 1 HBO ist für die Prüfung einer Unzumutbarkeit der Beeinträchtigung des Nachbarn kein Raum.

6. Der § 25 Absätze 2 und 3 HBO hat keinen nachbarschützenden Charakter.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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