Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 14.04.1967 – OS IV 26/66

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1967:0414.OS.IV26.66.0A

Leitsatz

1. Die Erhebung von Ausschlägen gemäß Art. 107 HGO 1931 ist nach Wegfall des Art. 21 ABO sowie des § 37 AVO/ABO für die Unterhaltung von Straßen zulässig.

2. Der nach Art. 107 HGO 1931 erforderliche Beschluß der Gemeindevertretung ist eine Rechtsnorm. Er muß daher nach Abschluß des Rechtssetzungsverfahrens nochmals veröffentlicht werden.

Zitierte Vorschriften

Art. 107 HGO HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VGH Hessen in OS IV 26/66 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten