Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 14.04.1967 – OS IV 26/66
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0414.OS.IV26.66.0A
Leitsatz
1. Die Erhebung von Ausschlägen gemäß Art. 107 HGO 1931 ist nach Wegfall des Art. 21 ABO sowie des § 37 AVO/ABO für die Unterhaltung von Straßen zulässig.
2. Der nach Art. 107 HGO 1931 erforderliche Beschluß der Gemeindevertretung ist eine Rechtsnorm. Er muß daher nach Abschluß des Rechtssetzungsverfahrens nochmals veröffentlicht werden.
Zitierte Vorschriften
Art. 107 HGO HE
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