Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 17.09.1965 – OS IV 25/65
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0917.OS.IV25.65.0A
Leitsatz
1. Ohne das Vorhandensein seiner Satzung können Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes nicht erhoben werden.
2. Zur Begriff der laufenden Geschäfte von nicht erheblicher Bedeutung (§ 71 Abs. 2 HBO).
3. Wird die Verpflichtungserklärung einer Gemeinde nicht von den vertretungsberechtigten Mitgliedern des Magistrats unterschrieben, dann kann sich der Begünstigte zur Erzwingung der Erfüllung nicht auf Treu und Glauben berufen.
Zitierte Vorschriften
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