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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 17.09.1965 – OS IV 25/65

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:0917.OS.IV25.65.0A

Leitsatz

1. Ohne das Vorhandensein seiner Satzung können Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes nicht erhoben werden.

2. Zur Begriff der laufenden Geschäfte von nicht erheblicher Bedeutung (§ 71 Abs. 2 HBO).

3. Wird die Verpflichtungserklärung einer Gemeinde nicht von den vertretungsberechtigten Mitgliedern des Magistrats unterschrieben, dann kann sich der Begünstigte zur Erzwingung der Erfüllung nicht auf Treu und Glauben berufen.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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