Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 25.11.1966 – OS IV 22/62
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:1125.OS.IV22.62.0A
Leitsatz
1. Der auf eine baurechtliche Voranfrage ergehende Bescheid der Bauaufsichtsbehörde ist ein Verwaltungsakt.
2. Durch eine vor Erteilung der Baugenehmigung ergehende Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde, dass für ein Bauvorhaben die Erteilung einer Befreiung zugesichert wird, wird der Grundstücksnachbar noch nicht in seinen Nachbarrechten verletzt.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in OS IV 22/62 entschieden?“