Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 21.01.1966 – OS IV 21/63
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0121.OS.IV21.63.0A
Leitsatz
1) Bei Berechnung der lichten Grundfläche einer Garagenanlage nach § 1 Abs. 8 RGaO sind die Grundflächen zwischen den Türnischen der Garagen nicht einzubeziehen.
2) Zur Frage der Errichtung einer Garagenanlage an der Nachbargrenze (ständige Rechtsprechung).
3) Die auf Erlass einer Abbruchsverfügung gerichtete Klage ist nur dann begründet, wenn nach Lage des Falles nur eine bestimmte Maßnahme der Bauaufsichtsbehörde als fehlerfreie Betätigung des Ermessens angesehen werden kann.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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